Parkability Europäischer Parkausweis — öffentliche Information
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Richtlinie (EU) 2024/2841

Der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Ein Ausweis, der in allen EU-Ländern anerkannt wird. Diese Seite erklärt, was der Ausweis ist, ab wann er gilt und welche nationalen Register bereits laufen.

Nationale Register Offizielle EU-Informationen

Was der Ausweis ist

Der Europäische Parkausweis belegt den Anspruch auf die Parkplätze und Parkbedingungen, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind. Er wird von den nationalen Behörden ausgestellt und ersetzt die bisherigen nationalen Parkausweise.

Der Ausweis folgt einem einheitlichen europäischen Muster: gleiches Format, gleiches Dunkelblau und Gelb, das internationale Symbol für Barrierefreiheit und Sicherheitsmerkmale gegen Fälschung. Jeder Mitgliedstaat wird ihn anerkennen.

Was der Ausweis bringt

  • Dieselben Parkbedingungen wie für einheimische Ausweisinhaber im besuchten Land.
  • Zugang zu den Parkplätzen, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind.
  • Kostenloses oder ermäßigtes Parken und weitere Erleichterungen, soweit nationale oder örtliche Regeln dies vorsehen.
  • Anerkennung während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat, ohne dort einen Ausweis zu beantragen.

Die Parkregeln bleiben national und örtlich. Der Ausweis gibt gleichen Zugang zu ihnen, schafft aber keine neuen Rechte.

Wer ihn bekommen kann und wie

Jeder Mitgliedstaat entscheidet, wer Anspruch auf einen Ausweis hat, und stellt ihn über seine nationalen oder örtlichen Behörden aus — meist die Gemeinde. Die Richtlinie ändert die medizinischen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch nicht.

Bereits ausgestellte nationale Parkausweise bleiben gültig und werden nach dem nationalen Zeitplan durch den europäischen Ausweis ersetzt.

Zeitplan

  1. 23. Oktober 2024 Die Richtlinie (EU) 2024/2841 wird angenommen.
  2. 5. Juni 2027 Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen ihre nationalen Rechtsvorschriften.
  3. 5. Juni 2028 Der Ausweis gilt EU-weit.
  4. 5. Dezember 2028 Die Europäische Kommission veröffentlicht eine EU-weite Webseite mit Links zu den nationalen Seiten.

Nationale Register

Register, die bereits laufen. Weitere Länder kommen hinzu, sobald sie starten.

Die übrigen Länder werden ergänzt, sobald ihre Register in Betrieb gehen.

Offizielle Quellen